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Die OBG ist keine Partei, aber eine steuerbegünstigte Wählergemeinschaft nach § 34 g Nr. 2 EStG. Wir finanzieren unsere politische Arbeit aus Beiträgen und Spenden.

 

Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen können bis zu € 1.650,00/ € 3.300,00 (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34 g Satz 2 EStG).

 

Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung. 

 

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