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Die OBG ist keine Partei - aber eine Wählergemeinschaft. Und dies schon seit über 40 Jahren. Wir finanzieren unsere politische Arbeit aus Beiträgen und Spenden. Spenden und Beiträge an uns sind steuerbegünstigt (§ 34 g Nr. 2 EStG).

 

Spenden/Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen können bis zu € 1.650,00/ € 3.300,00 (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 34 g Satz 2 EStG).

 

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